Pariser klima Vertrag

Beschlossen und vertraglich besiegelt wurde das Klimaabkommen von Paris Ende 2015, in Kraft trat es ein knappes Jahr später – aus gutem Grund. Damit das Klima-Abkommen tatsächliche Wirkung zeigt, war eine selbstauferlegte Hürde zu nehmen: Von den 197 Nationen, die der Weltklimakonferenz angehören, mussten mindestens 55 Länder, die zugleich für mindestens 55 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich sind, den Weltklimavertrag im eigenen Parlament ratifizieren. Anfang Oktober 2016 war auch das geschafft, einen Monat später, am 4. November 2016, trat das Paris-Protokoll in Kraft. Weitere zwei Jahre darauf wurde im Dezember 2018 auf der UN-Klimakonferenz im polnischen Kattowitz das Regelbuch verabschiedet, nach dem die Klimaziele von Paris erreicht werden sollten. Ende 2015 wurde das Paris-Protokoll beschlossen, seit dem 4. November 2016 ist der internationale Klimavertrag in Kraft. Ein Meilenstein des Abkommens war, dass es auch von China und den USA ratifiziert wurde. Doch die US-Regierung hat ihren Austritt am 4.

November 2019 offiziell bekannt gegeben. Seit Januar 2017 hat sich mit dem US-Präsidenten Donald Trump das politische Klima in den Vereinigten Staaten gewandelt: Im Juni 2018 verkündete Trump, dass die USA aus dem Klimavertrag aussteigen werden. Am 4. November 2019 setzte er formal den angekündigten Austrittsprozess in Gang. Der endgültige Ausstieg soll dann am 4. November 2020 erfolgen. Welche Konsequenzen das konkret haben wird, ist noch offen. Die US-amerikanischen Emissionswerte an CO2 schießen nicht gleich in die Höhe, doch eine Verminderung des Treibhausgas-Ausstoßes um rund ein Viertel im Vergleich zum Jahr 2005 werden die USA so nicht erreichen. Klar ist, dass der Ausstieg aus dem Paris-Protokoll dem Weltklima keinesfalls gut tun wird. Der Umgang mit Verlusten und Schäden durch den Klimawandel wird mit einem eigenständigen Artikel im Abkommen verankert.

Damit wird eine Forderung der besonders verletzlichen Staaten erfüllt. Die Staaten sollen ihre Zusammenarbeit bei der Ausgestaltung eines umfassenden Risikomanagements ausbauen. Unter dem Abkommen sollen so zum Beispiel Lösungsvorschläge zur klimawandelbedingten Vertreibung entwickelt werden. Außerdem wird eine Informationsplattform für Klimarisikoversicherungen etabliert. Sie soll auch Menschen mit geringem Einkommen eine finanzielle Absicherung etwa gegen klimabedingte Ernteausfälle ermöglichen. Die neue Regelung bietet den Entwicklungsländern allerdings keine Möglichkeit, eine Kompensation oder Haftung für Folgen des Klimawandels zu fordern.